Podologische Behandlungen
und
Heilkunde am Fuß
Nicht nur eine "podologische Praxis",
sondern Podologie in unserem Gesundheitszentrum.
"Wir sehen nicht nur Ihre Füße, sondern sehen Sie im Ganzen, eben von Kopf bis Fuß.
Ganzheitliche Podologie."
Christian Seiz, Inhaber COBIFU Gesundheit.
Mitglied im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V. und Mitglied im Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. ,
Mitglied in der Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden e.V.
Mitglied podo deutschland ZFD
Mitglied Bundesverband für Podologie e. V.
Mitglied GSA
Mitglied beim ZFD e.V.
Deutscher Verband für Podologie
Alexandra Stagel
Seit April 2024 absolviert Alexandra bei uns ihre Ausbildung zur Podologin.
AKTUELLES
Nagelspangenbehandlung künftig auch bei Podologen möglich
17.02.2022 - Vertragsärzte können künftig die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln mit Nagelkorrekturspangen als podologische Therapie verordnen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass neben Ärzten auch Podologen die Behandlung durchführen dürfen. Die Regelungen in der Heilmittel-Richtlinie treten voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft.
Weiters unter 07147 - 70 13 30
NAGELPROTHETIK
Ein Schritt in die Normalität.
- Ästhetik
- Funktionalität
- hoher Anspruch
ZUSTAND NACH MEHRFACH-OPERATION
VOLLPROTHETIK MIT LICHTHÄRTENDEM KUNSTSTOFF
DIE FERTIGE PROTHETIK MIT LACK
ZERSTÖRTE NAGELPLATTE
VOLLPROTHETIK MIT ACRYL-KUNSTSTOFF
DIE FERTIGE PROTHETIK MIT LACK
WARZEN-THERAPIE
THERAPIEBEGINN
25.03.2021
ZWISCHENSTAND AM 15.07.2021
THERAPIEENDE AM 22.12.2012
THERAPIEBEGINN
28.09.2021
ZWISCHENSTAND
24.02.2022
THERAPIEENDE
28.04.2022
Was ist für mich "Podologie"?
Für mich trifft sich die Zahntechnik und die Krankenpflege in der Podologie.
Handwerk trifft Medizin.
Und so lebe ich auch die Podologie.
Was genau macht ein Podologe?
Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Ausübung dieser Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen.
DER EINGEWACHSENE NAGEL
Bei Operationen Rezidivrate von 75%.
Für die besten Operationsergebnisse immer noch bis zu 23%.
EINTEILIGE ROSS-FRASER, WIEDERVERWENDBAR
Der Klassiker
3 TEILIGE METALLSPANGE, WIEDERVERWENDBAR
Für spezielle Fälle
KLEBESPANGE
KLEBESPANGE
KLEBESPANGE
NORA-SPANGE, ZWEITEILIG, STERILISIERT
Universell einsetzbar
KASSENZULASSUNG
ALLER
KRANKENKASSEN
Abrechnung über Rezept
Diagnosen:
- Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie
- Diabetisches Fußsyndrom mit Angiopathie
- Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie
- NF Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär).
Zum Beispiel bei:
- hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
- systemischen Autoimmunerkrankungen
- Kollagenosen
- toxischer Neuropathie oder
- QF Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett).
Zum Beispiel bei:
- Spina bifida
- chronischer Myelitis
- Syringomyelie
- traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks
DIABETIKER-BEHANDLUNG
- diabetisches Fußsyndrom
- krankhafte Schädigung als Folge einer Neuropathie
- krankhafte Schädigung als Folge eines Querschnittsyndroms
HORNHAUTABTRAGUNG:
Das Abtragen der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen durch spezifische Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der Keimschicht.
NAGELBEARBEITUNG:
Sie dient der verletzungsfreien Beseitigung abnormer Nagelbildungen zur Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen.
PODOLOGISCHE KOMPLEXBEHANDLUNG:
Sie umfasst sowohl die Hornhautabtragung als auch die Nagelbearbeitung, sowie Hautinspektion und Beratung.
Folge mir auf Instagram:
cobifu.gesundheit_podologie
WAS DENN NUN?
Podologie oder "medizinische Fußpflege"?
Wir werden immer wieder gefragt, ob wir auch medizinische Fußpflege machen.
Meine Antwort: Wir sind die medizinische Fußpflege!
Seit Dezember 2001 ist die Ausbildung und der Beruf des Podologen/medizinischen Fußpflegers geregelt.
Die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ bzw. „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ ist per Gesetz geschützt.
Nicht geschützt ist die Verwendung der Worte „medizinische Fußpflege“ nach einem Gerichtsurteil von 2013
Andererseits ist die medizinische Fußpflege nichtärztliche Heilkunde am Fuß, und deshalb darf sie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HPG) nur von einem Arzt oder einem Heilpraktiker oder aber von einem Podologen auf Anordnung des Arztes oder eines Heilpraktikers ausgeübt werden.
Der kosmetische Fußpfleger ist kein Gesundheitsfachberuf. Auch das Absolvieren von Zusatzausbildungen etwa die „Ausbildung in der medizinischen Fußpflege“ oder zum „ärztlich geprüften Fußpfleger“ kann die staatlich anerkannte Ausbildung des Podologen nicht ‒ auch nicht teilweise ‒ ersetzen.
FAZIT:
Die Berufsbezeichnung „medizinischer Fußpfleger“ ist geschützt.
Werbung mit den Worten „medizinische Fußpflege“ ist erlaubt.
Wer „medizinische Fußpflege“ ausübt, betreibt Heilkunde.
Heilkunde darf nur der Podologe am Fuß ausführen.
Ein Fußpfleger darf somit nicht sagen, er sei medizinischer Fußpfleger und nicht sagen, er führe medizinische Fußpflege aus. Aber er darf mit den Worten „medizinische Fußpflege“ werben!
AUSBILDUNG:
Podologe: Der Ausbildungsberuf des Podologen/medizinischen Fußpflegers umfasst über 3000 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis. Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß zu erkennen, podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Medizinische Fußpflege: Die "medizinische Fußpflege" ist kein Ausbildungsberuf und braucht auch keine Erlaubnis (außer einem Gewerbeschein), Ausbildung oder Nachweis. Der Begriff ist nicht geschützt. Sie dürfen keine pathologische/krankhafte Veränderungen der Haut oder Nägel behandeln, da sie keine Therapeuten sind. Dies wäre ein Verstoß gegen das Heilkundegesetzt.
UNTERSCHEIDUNG
„KOSMETISCHE FUSSPFLEGE UND PODOLOGIE“
Podologie im Gesundheitszentrum
Wir stellen uns vor
Ob nun die Hüfte zwickt oder Ihr verspannter Kiefer eine Fehlhaltung auslöst, ob es Ihnen nicht so gut geht oder der Schuh drückt. In unsere Praxisgemeinschaft haben wir einige Möglichkeiten Sie zu unterstützen!
BILDERGALERIE
Eindrücke unserer Arbeit.